Informationen und Anmeldung Praxisausbildende

Für die Übernahme der Funktion als Praxisausbildnerin oder Praxisausbildner gelten folgende Voraussetzungen:

  • Abschluss in Sozialpädagogik HF oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung
  • Anerkannte Zusatzqualifikation in Praxisausbildung (PA-Kurs mit mindestens 300 Stunden)

Erfüllen Sie die Voraussetzungen noch nicht vollständig, besteht die Möglichkeit, einen Äquivalenzantrag zu stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

Anmeldung

Zur Anmeldung als Praxisausbildende benutzen Sie bitte das Formular «Anmeldung Übernahme Praxisausbildung» im Downloadbereich. Alternativ können Sie sich hier anmelden. 

  • Sie arbeiten das erste Mal mit der HFS Dornach zusammen? Dann benötigen wir mit Ihrer Anmeldung die folgenden Nachweise: Abschluss der beruflichen Ausbildung auf Terziärstufe, Abschluss eines PA-Kurses von mindestens 300 Stunden. 

oder

  • Sie haben schon mit der HFS Dornach als PA zusammenarbeitet? Dann benötigen wir keine weiteren Unterlagen, nur Ihre Anmeldung.

Anmeldung

Übernahme der Praxisausbildung von SpiA:

Weitere Informationen

Informationen und Anmeldung Praxisausbildungsinstitution

Hier erfahren Sie, wie Sie sich als Praxisausbildungsinstitution anerkennen lassen.

Ausbildung Sozialpädagogik HF

Hier geht es zu den Informationen über die Ausbildung Sozialpädagogik HF.